
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Energieberatung für Wohngebäude und Erstellung des iSFP
Beschreibung
Schritte zum iSFP: 1. Beratungsgespräch führen: Vor-Ort-Gespräch in den eigenen vier Wänden mit dem Ziel, die Bedürfnisse und Wünsche des zu Beratenden zu ermitteln. 2. Bestandsaufnahme: Erfassung der energetisch wichtigen Gebäudedaten und Bewertung des Zustandes einschließlich Außendämmung, Fenster, Heizungsanlage... 3. Energieverbrauchsanalyse: Erfassung des Energieverbrauchs für die Beheizung des Gebäudes 4. Modernisierungsvorschläge: Es werden 2 bis 5 aufeinander abgestimmte Modernisierungsvorschläge erarbeitet, die zeitlich abgestimmt sind. Vorschläge zu Fördermöglichkeiten werden dargelegt. 5. Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen: Aufstellung der relevanten Kosten für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einschließlich Wirtschaftlichkeitsaussagen. 6. Individuellen Sanierungsfahrplan abstimmen und erstellen: Die geeignete Sanierungsfahrplan-Variante wird abgestimmt und festgelegt. 7. Abschlussgespräch führen: Nach der detaillierten Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans setzen Sie sich erneut mit Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz zusammen. Gemeinsam besprechen Sie dann die finalen Ergebnisse. Am Ende der Beratung erhalten Sie folgende Dokumente: „Mein Sanierungsfahrplan“ – mit übersichtlichen Informationen zum Ist-Zustand des Gebäudes und den geplanten Sanierungsschritten „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ – mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten inkl. der jeweiligen Effizienzmaßnahmen 8. Umsetzen und sanieren: Bevor Sie eine Maßnahme aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen wollen, stellen Sie einen Zuschussantrag bei der KfW oder beim BAFA bzw. einen Kreditantrag bei der KfW. Die Expertin oder der Experte für Energieeffizienz bestätigt im Rahmen der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), dass Sie die jeweilige Maßnahme entsprechend Ihres individuellen Sanierungsfahrplans umsetzen – und Sie erhalten dann nach korrekter Umsetzung der Maßnahmen automatisch einen Extra-(Tilgungs-)Zuschuss in Höhe von 5 Prozentpunkten. 650 - 850 € Zuschuss, 15 Jahre lang gültig


Kontaktangaben
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